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Berufungskommissionen

Immer, wenn an der Fakultät ein*e neue*r Professor*in berufen werden soll, wird dafür eine Berufungskommission (BK) gebildet und eine Ausschreibung verfasst. Denn es soll natürlich möglichst der oder die geeignetste Kandidat*in gefunden werden, der oder die die Fakultät in Forschung, Lehre (und Krankenversorgung) bestmöglichst vertritt.  

Je nach Besoldungsstufe wird hierbei unterschieden in W3, W2 und W1 – Kommissionen, absteigend nach ihrer Größe. In BKs gibt es eine*n Vorsitzende*n aus dem Bereich der Professor*innen, weiteren Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Studierenden und eine*n Rektorats – bzw. Genderbeauftragte*n. 

Während der Kommissionsarbeit formuliert man einen Ausschreibungstext, sichtet geeignete Bewerber*innen und lädt diese zu einem "Vorsingen" ein. Dort halten sie einen öffentlichen Vortrag über ihre Forschungs – und Lehrtätigkeiten und im Anschluss wird ein Bewerbungsgespräch mit den Kommissionsmitgliedern geführt. Am Ende einigt sich die BK auf die best-geeigneten Kandidat*innen. Über diese werden dann Gutachten angefordert, unter deren Berücksichtigung eine Reihung erstellt wird. Über diese Liste stimmt dann der Fachbereichsrat (und dann der Senat und das Rektorat) ab. 

Für uns sind BKs sehr wichtig, da wir natürlich wollen, dass qualifizierte und motivierte Lehrende hier an die Fakultät berufen werden. Dementsprechend setzen wir uns intensiv dafür ein, dass nicht nur hohe Qualifikation in der Forschung, sondern auch in der Lehre ein ausschlaggebendes Kriterium ist. Dies ist häufig, aber leider nicht immer, der Fall. Um die studentischen Vertreter*innen für BKs zu schulen, führen wir regelmäßig intern ein BK-Training durch, in welchem wir den gesamten BK-Prozess mitsamt all seinen Kniffen einmal interaktiv durchspielen.

In den BKs sind wir, je nach Größe, mit einem bis drei stimmberechtigten Mitgliedern vertreten.